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Gerechtigkeit

Samstag, 27. September 2008 | Autor: Bernd Floßmann

Wenn ich durch die Strassen von Al Ain, einer Wüstenstadt in den Vereinigten Arabischen Emiraten, in der ich mich gerade aufhalte, wandere, fällt mir besonders deutlich der Unterschied zwischen den Palästen vieler Emiratis und den Hütten überwiegend der Inder und Pakistanis auf. Jeder, der diese Unterschiede wahrnimmt wird sich sofort fragen: “Ist das gerecht?”

Dabei ist es eine Tatsache, dass die Unterschiede in der Regel von denen besser wahrgenommen werden, die “ärmer” sind, weil sie den Unterschied als Mangel, als Schmerz empfinden. Jene welche “reicher” sind, wenden in der Regel ihren Blick von diesen Unterschieden ab oder haben gar eine derart extreme Wahrnehmungsstörung, dass sie diese Unterschiede wirklich nicht sehen.

Mehreres ist hier zu bedenken:

  1. Gerechtigkeit ist nicht Gleichheit – Gerechtigkeit heisst immer Angemessenheit. Deshalb neiden wir einem verdienstvollen Menschen seltener seine Güter als einem Menschen, der nichts für andere tut (einem Idioten) oder zu tun scheint. Jemandem gerecht zu werden, setzt eine Definition dieses Jemand (personales Etwas) voraus. Ist Jemand eine Einzelperson, eine Familie, ein Stamm, eine Firma? Ist Jemand Symbol, also Repräsentant für etwas? Letzteres ist die Rechtfertigung für die üppige Ausstattung von Rulern und Chefs aller Art.
  2. Die Definition des Rechts ist ebenso notwendig wie unklar. Wer wem was anmißt hat die Macht über die Massverhältnisse. Recht und Macht gehören daher unmittelbar zusammen. Es  aber jemanden recht machen, ist tatsächlich eine Kunst, die niemand kann (und die auch niemand wirklich will) , denn es geht hier um Verteilung begrenzter Ressourcen. Das heißt, was ich dem einen gebe, habe ich dem anderen genommen – Eigentum ist Diebstahl (la propriete c’est le vol) behauptete Proudhon (1809-1865) in seinem Buch »Qu’est-ce que la propriete?« 1840. Er sagt uns aber nicht, ob er Diebstahl für Unrecht hält. Eigentum ist Besitz von dessen Nutzung ich Andere auf Grund meiner Macht ausschliessen, oder für dessen Nutzung durch Andere ich eine Gegenleistung erwarten kann. Deswegen sind Eigentum und Besitz vordringliche Gegenstände der Rechtsprechung. Wenn man sich in der realen Rechtsprechung die unterschiedlichen Strafmasse für Eigentumsdelikte und, sagen wir Vergewaltigungsdelikte ansieht, wird das leider (die da Leiden sind diejenigen, denen das Recht an ihrer Persönlichkeit eingeschränkt oder gebrochen wurde) nur zu sichtbar.
  3. Reichtum ist nicht besser als Armut, nur anders. Wir wissen, dass das was wir als reich bezeichnen, Folgen hat. Die Struktur des personalen Umfeldes wechselt mit dem Kommen und Gehen von Gütern oder Funktionen. Ein/e Vorgesetzte/r ist schneller von Schmeichlern und Lügnern umgeben, als ein Untergebener. Was gelobt wird ist der Einfluss, der Besitz, nicht die Person. Dummköpfe erfahren dies oft schmerzlich, wenn ihr Einfluss fort, ihr Besitz hinweg ist und sich plötzlich alle “Freunde” abwenden und nicht mehr zu sprechen sind.
  4. Armut und Armutsempfinden sind relativ. Hingewendet zum Reicheren sind wir alle ärmer als jemand anderes. Hingewendet zum Ärmeren sind wir alle reicher als irgend jemand. Geht der mongolische Viehzüchter in die Stadt, verwandelt er sich von einem Menschen der alles Nötige hatte, Unterkunft, Wohnung, Landschaft, Verwandtschaft in einen, der nichts hat, weil was er hat hier nichts mehr gilt. Geht die deutsche Führungskraft nach Arabien, verwandelt sie sich aus einem Machtmenschen, in jemanden, die keinen Einfluss hat. Hat aber einer, der Millionen Schulden hat, mehr Geld als einer der nichts hat?
  5. Glück und Reichtum haben nichts miteinander zu tun. Glück und Reichtum sind zwei völlig autonome Welten. Obwohl im öffentlichen Bewußtsein untrennbar verbunden (Wenn ich einmal reich wär, wär ich glücklich …, Ich wäre glücklich, wenn ich Millionär wäre …) haben diese beiden Sachverhalte völlig getrennte Kausalverhältnisse. Diese Tatsache wird im Lottogeschäft geleugnet, im Roman- und Märchengeschäft ist sie die Kernaussage. Ich spreche hier vom Glück als Empfindung, nicht vom Glück als Art des Zufalls.
  6. Rechte und Pflichten gehören dagegen unmittelbar kausal zusammen. Eigentum verpflichtet, heißt es im deutschen Grundgesetz. Aus dem Besitz wie aus dem Eigentum folgt eine Kette von Pflichten. Wer Aktien besitzt, muss sich einen Anzug besorgen, um die Aktion zu pflegen. Wer sich eine Fabrik kauft, muss Arbeiter beschäftigen, Ökonomie treiben, sich auf einem Markt bewegen, Wer ein Land besitzt, muss es regieren, sonst werden Land und Besitz und Eigentum bald die Person wechseln.
  7. Die Dinge sind aktiv, sie eignen sich einen Verwalter, sie eignen nicht dem Verwalter. Wohl gemerkt, auch wenn es so scheint, als dass sich eine Person etwas aneignet – kauft, stiehlt, raubt, einzäunt – so ist es doch in Wahrheit so, dass die Dinge sich eine Person zu ihrer Verwaltung suchen. Ist die Verwaltung gut, kommen mehr Dinge hinzu welche sich verwalten lassen, ist die Verwaltung schlecht, gehen die Dinge oder sie sterben.
  8. Nur die Aneignung, die durch Arbeit geschieht, scheint deshalb rechtmäßig. Deshalb wird sich kein Eigentümer nehmen lassen, beim Vorzeigen seines Reichtums auf die Jahre harter Arbeit zu verweisen, denen er diesen Reichtum zu verdanken hat. Wäre die Frage, ob Arbeit auch Diebstahl und Diebstahl auch Arbeit ist. Einen Bankraub zu planen und auszuführen ist richtig Arbeit. Der Raubbau an der Natur durch den Erdölproduzenten, den argentinischen Soja-Bauern, durch den Wilddieb, der das letzte Nashorn wegschiesst, um seine Familie zu ernähren oder reich zu werden, auch wenn es sich um schwerste Arbeit handelt, unterscheidet sich kaum von jedem anderen Raub.

Also wie ist das nun, ist es nun gerecht, dass der Eine eine Einbauküche hat und der Andere sein Essen draussen auf einem Gaskocher zubereitet? Keine Ahnung, fragt doch die Beteiligten, inwiefern sie die Folgen eines Rechtes oder Unrechtes in Kauf nehmen wollen …

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